Aktuelles

Sie finden hier aktuelle Termine des Runden Tischs, der Fachgruppen und anderer Gremien. Ebenfalls finden Sie aktuelle Fachinformationen zum Thema "Intervention in der Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt".

Bild Zilles - Terminbuch

Termine:

18.01.2023, 15.00 - 17.00 Uhr. Sondertermin der FG gerichtsfestes Dokumentation. Schwerpunkt KO-Tropfen-Analyse. Präsenz Sprengelstr. 15.

22.02.2023, 15.00 - 17.30 Uhr. Sitzung FG gerichtsfeste Dokumentation. Präsenz Sprengelstr. 15.

15.03.2023, 15.30 - 18.30 Uhr. 6. Sitzung des RTB. Präsenz SenWGPG

19.04.2023, 15.00 - 17.00 Uhr. Sondertermin der FG Versorgungsrealitäten. Schwerpunkt übergreifende Empfehlung. Präsenz Sprengelstr. 15.

 

 

Aktuelle Fachinformationen

Positionspapier des Arbeitskreises Frauengesundheit

Der Arbeitskreis Frauengesundheit hat ein Positionspapier "Gemeinsam die psychische Gesundheit gewaltbetroffener Frauen stärken" veröffentlicht, indem Forderungen für die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf die Thematik benannt sind.

Versorgung Minderjähriger nach sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung. Die DGGG veröffentlicht eine wichtige Stellungsnahme mit allgemeinen und spezifischen Empfehlungen zum Thema. Wir freuen uns, dass die wiederhollte Bitte des S.I.G.N.A.L. e.V. und vieler Mitglieder des RTB nach einer Befassung und Positionierung zu diesem wichtigen Thema nun vorliegt und die von S.I.G.N.A.L. e.V. beauftragte Expertise zur Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern berücksichtigt wurde (Links s.u.)

Button, Plakate und Postkarten  "Gewalt stoppen. Gesundheit stärken" können kostenfrei in der Geschäftsstelle bestellt werden.

Die Apothekerkammer Berlin hat beim Deutschen Apothekertag 2021 einen Antrag gestellt zur Stärkung psychosozialer Kompetenzen der Apotheker*innen. Mitarbeiter*innen, "sollten entsprechend ausgebildet und geschult werden, um psychosoziale Probleme erkennen zu können und Betroffene, die insbesondere durch häusliche Gewalt, eigene Krankheit bzw. Krankheit von Angehörigen entstehen, angemessen zu betreuen". Der Antrag wurde zur weiteren Bearbeitung in den Ausschuß verwiesen. 

Krankenhausplan Berlin 2020 konkretisiert Vorgabe zur Versorgung bei häuslicher/sexualisierter Gewalt
Der Krankenhausplan Berlin 2020 schreibt die 2016 formulierte grundlegende Vorgabe ort und konkretisiert mit Bezug zum Runden Tisch:
"Es müssen Konzepte vorliegen, welche die adäquate Versorgung von Erwachsenen und Kindern sicherstellen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Der bei der Senatsverwaltung für Gesundheit angesiedelte Runde Tisch Berlin (RTB) – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt – empfiehlt hierfür die Umsetzung der evidenzbasierten Empfehlungen „Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen. Leitlinien der WHO für Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik“ sowie der „Empfehlungen für Arztpraxen und Krankenhäuser in Berlin zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (S.I.G.N.A.L. e. V. 2018). (Krankenhausplan 2020, S.92)

Erklärung zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt
Am 10.September hat S.I.G.N.A.L. e.V. eine Erklärung zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung nach sexualisierter Gewalt veröffentlicht. Oberste Priorität wird den vorliegenden Empfehlungen zur Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung und  Dokumentation nach sexueller Gewalt und Misshandlung in Berlin beigemessen.
Die Erklärung wird von vielen Mitgliedern des Runden Tischs unterstützt. Eine Mitzeichnung ist jederzeit möglich.info@signal-intervention.de

Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat am 16.6.2021 eine Resolution zum Umgang mit sexueller Disklriminierung und Gewalt im Gesundheitswesen verabschiedet.. Träger und Leitungskräfte in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung werden aufgefordert Regelungen zum Umgehen mit der Thematik zu etablieren.

Die, von einer Arbeitsgruppe des Runden Tischs, 2020 erarbeiteten Empfehlungen zur Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt (§27 und 132k SGB V) stehen als download zur Verfügung.

Qualitätsmanagement-Richtlinie.  Das Thema  "Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt" wurde vom G-BA in der  Sitzung 16.07.2020  in die QM-RL aufgenommen (Ergänzung §4, Abs.2). Die Freigabe durch das Bundesministerium für Gesundheit erfolgte am 17.11.2020.Beschlusstext siehe unter "Zentrale Unterlagen / Rechtlicher Rahmen: https://www.signal-intervention.de/zentrale-unterlagen . Die Geschäftsstelle hat am 04.12.2020 beim G-BA um Auskunft gebeten, ob die Änderungen auch die Thematik "Versorgung Erwachsener nach häuslicher und sexualisierter Gewalt" umfasst. Der G-BA bestätigt, dass sich die Vorgaben auch auf die Versorgung Erwachsener nach häuslicher und sexualisierter Gewalt bezieht.

Umsetzung der WHO-Leitlinien in Berlin - der verabschiedete Text wurde am 04.05.2021 veröffenticht und steht Ihnen zum download und als Printfassung zur Verfügung. Printbestellung über: RunderTisch@signal-intervention.de
Ebenfalls steht nun die Maßnahmenplanung 2020-2021 in gestalteter Form zum download und zur weiteren Verbreitung bereit.

Informationen zur "Istanbul-Konvention"
Das Bündnisses Istanbul-Konvention hat eine Website mit Informationen zur Konvention eingerichtet und einen Alternativbericht zum Stand der Umsetzung vorgelegt. Für Gesundheitsversorgung und -politik relevante Empfehlungen finden sich in Art. 8, 11, 15, 18, 20 und 25.

Arbeitsmaterialien für die Praxis: Mitglieder der Fachgruppe Versorgungsrealitäten stellen "Goldene Sätze" für die Ansprache möglicher Gewalterfahrungen zur Verfügung. Ebenfalls eine Adressliste mit Kontaktdaten zu weiterführenden Unterstützungseinrichtungen in Berlin.

Analyse "Aktuversorgung nach sexualisierter Gewalt" veröffentlicht. Die Studie wurde vom Deutschen Institut für Menschenrechte erarbeitet. Sie gibt einen guten Überblick über Stand und Modelle und Herausforderungen der Umsetzung.