Istanbul-Konvention

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, wurde 2011 von Mitgliedsstaaten des Europarats und anderen Unterzeichnern veröffentlicht. In Deutschland trat das Übereinkommen am 1. Februar 2018 als Gesetz in Kraft. Die Konvention enthält Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Opferschutz und zur Bestrafung von Täter*innen.

Übereinkommen mit erläuterndem Bericht, Istanbul 11.5.2011

Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mail 2011 (Istanbul-Konvention). Veröffentlichung 2019.
Enthalten sind das Gesetz, die Denkschrift zum Übereinkommen, die Berichtigung des Gesetzes sowie die Bekanntmachung über das Inkrakfttreten des Überinkommens.

GREVIO Erster Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland 2020

Am 1. September 2020 wurde der GREVIO Staatenbericht Deutschland zur Umsetzung der Istanbul Konvention veröffentlicht. Federführend für die Erstellung war das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Einbeziehung weiterer Bundesministerien. Der Bericht enthält Informationen zu politischen Maßnahmen und Datensammlung, Prävention, Schutz und Unterstützung, materiellem Recht, Ermittlung, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und Schutzmaßnahmen sowie zu Migration und Asyl.

Erscheinungsdatum
01.09.2020
Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention

Am 18. März 2021 wurde der Alternativbericht zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom Bündnis Instanbul-Konvention veröffentlicht. Der Bericht weist darauf hin, welche Maßnahmen zur Umsetzung der Konvention notwendig und bisher nicht umgesetzt sind und formuliert detaillierte Empfehlungen.

Für Gesundheitsversorgung und -politik relevante Empfehlungen finden sich in Art. 8, 11, 15, 18, 20 und 25.

Istanbul-Konvention: Sexuelle Gewalt und Gesundheitsversorgung

Zusammenfassung der Vorgaben in der Istanbul-Konvention, die Staaten zu Maßnahmen im Bereich "sexuelle Gewalt und Gesundheitsversorgung" verpflichten.

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Berlin

Der Paritätische Landesverband Berlin führte am 01. Juni 2022 eine Fachveranstaltung zum aktuellen Stand der Umsetzung in Berlin vor. Die Dokumentation der Veranstaltung und die Beiträge finden Sie hier:

Anhörung Umsetzung Istanbul-Konvention in Berlin

Am 29. August 2022 fand in der Berliner Senatsverwaltung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung eine Anhörung zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention im Gesundheitsbereich statt. Die Beiträge zumThema sind als Inhalts-, Wort- und Beschlussprotokoll veröffentlicht. Unter anderem gab es einen Input von Marion Winterholler vom S.I.G.N.A.L. e.V.

BÜNDNIS ISTANBUL-KONVENTION

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bündnis Istanbul-Konvention, in dem S.I.G.N.A.L. e. V. Mitglied ist:

Pressemitteilungen

Überblick zu Pressemitteilungen des Bündnisses Istanbul-Konvention:

Das Gewalthilfegesetz soll einen Rechtsanspruch auf Zugang zu Schutzeinrichtungen und Beratungstellen für Betroffene geschlechtespezifischer Gewalt schaffen. Das ist im Sinne der Istanbul-Konvention auch zwingend notwendig, um Betroffenen einen wirksamen Gewaltschutz zu bieten. Das Bündnis Istanbul-Konvention fordert deswegen in der Pressemitteilung: "Gewalthilfegesetz jetzt! – Für ein Menschenrecht von Frauen und TIN*-Personen auf Gewaltfreiheit", um den Gesetzesvorhaben den nötigen Nachdruck zu verleihen. 

Erscheinungsdatum
25.09.2024

Die Bundesregierung wird zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen aufgefordert, effektive Maßnahmen zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu ergreifen und die im GREVIO-Bericht benannten Defizite bei der Umsetzung der in Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention zu beheben.

Datei
Erscheinungsdatum
25.11.2022

Aufbau einer staatlichen Koordinierungsstelle: Das BIK kritisiert die unkonkrete Aussage der Bundesregierung zur Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland begleiten soll. Laut dem BIK muss die Koordinierungsstelle mit eindeutigen Kompetenzen, finanziellen und personellen Ressourcen, einem klaren Mandat und klarer Weisungsbefugnis ausgestattet werden. Um eine konsequente Umsetzung der Konvention zu gewährleisten, sind laut dem BIK weitere Verzögerungen nicht akzeptabel.

Bessere Unterstützung für alle gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen - Pressemitteilung anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November.

Erscheinungsdatum
24.11.2020

Pressemitteilung des Bündnisses anlässlich der Veröffentlichung des GREVIO-Staatenberichts zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.

Erscheinungsdatum
01.09.2020

Forderung von Konsequenzen, wenn europäische Staaten die Umsetzung der Istanbul-Konvention blockieren, verzögern oder rückgängig machen wollen.

Erscheinungsdatum
10.08.2020

Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit - Der Gewaltschutz von Müttern und Kindern muss über dem Umgangs- und Sorgerect von Vätern stehen.

Datei
Erscheinungsdatum
19.11.2019

Forderung eines Gesamtkonzeptes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, einschließlich einer staatlichen Koordinierungsstelle und unabhängigen Monitoringstelle zur Umsetzung der Istanbul Konvention.

Erscheinungsdatum
09.09.2019
24.11.2022 Fachtag Istanbul-Konvention - Dokumentation

Im November 2022 fand der Fachtag Istanbul-Konvention "Mit Ihnen reden, nicht über sie - zur Bedeutung des Einbezugs von Betroffenen bie der Umsetzung der Istanbul-Konvention" statt. Die Dokumentation ist hier zu finden: