Aufgaben

Begleitung der Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung
Die Netzwerkstelle soll die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung (VSS) nach §§ 27, 132k SGB V begleiten. Die entsprechende Gesetzesänderung trat im Jahr 2020 in Kraft und ist in Berlin bisher noch nicht realisiert worden. Demnach sollen die gerichtsverwertbare Dokumentation, Spurensicherung sowie erforderliche Laboruntersuchungen nach Gewalt durch die Krankenkassen finanziert werden, wenn die Betroffenen (zunächst) keine polizeiliche Anzeige erstatten wollen. Dazu müssen die Krankenkassen auf Antrag der Länder einen Vertrag mit dem Land und den leistungserbringenden Einrichtungen über Art und Umfang der Leistungen, Voraussetzungen der Leistungserbringung sowie die Gestaltung der Vergütung schließen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Zu den wesentlichen Aufgaben der Netzwerkstelle gehören in diesem Rahmen u.a.:
Mitwirkung an der Klärung des grundlegenden Umsetzungskonzepts in Berlin
Fachliche Unterstützung bei der Bearbeitung und Klärung offener Themen/Fragestellungen
Begleitung und Unterstützung des gesamten Gesprächs- und Verhandlungsprozesses zwischen den Beteiligten
Akquise erster leistungserbringender Einrichtungen
Entwicklung eines Gesamtkonzepts zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt in Berlin unter Einbezug der relevanten Akteur*innen
Die Netzwerkstelle hat den Auftrag, gemeinsam mit den relevanten Akteur*innen, ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Versorgung nach sexualisierter Gewalt in Berlin zu entwickeln und die Umsetzung dieses Konzepts zu begleiten und zu koordinieren. Das Gesamtkonzept soll sowohl die medizinische Versorgung als auch forensische Angebote sowie den Zugang zur psychosozialen Versorgung (siehe Abbildung) umfassen.
Um Barrieren für Betroffene abzubauen, soll die Versorgung nach sexualisierter Gewalt in Berlin
- dezentral organisiert sein
- auch ein 24/7 erreichbares Angebot beinhalten
- allen Menschen offenstehen – auch Menschen ohne Krankenversicherung, Männern, trans, inter und nicht-binären Personen, Menschen mit Behinderung sowie Minderjährigen ohne Einbezug der Sorgeberechtigten. Für diese Personengruppen ergeben sich zum Teil spezifische Bedarfe, die in das Gesamtkonzept (schrittweise) einbezogen werden sollen.
Zur Entwicklung des Gesamtkonzepts gehören auch
die Entwicklung eines Fortbildungskonzepts unter Einbezug relevanter Akteur*innen sowie bereits vorliegender Fortbildungskonzepte und Verfahren
die Entwicklung eines Konzepts zur Qualitätssicherung in enger Abstimmung mit dem Institut für Rechtsmedizin und relevanten Verbänden/Organisationen
Grundlage für die Erstellung des Gesamtkonzepts sind u.a. die 2020/2021 erarbeiteten fachlichen Empfehlungen zur Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung.
Aufbau eines Netzwerks der an der Versorgung Beteiligten
Wesentlich für die Entwicklung und schließlich auch die Umsetzung des Gesamtkonzepts ist der Aufbau eines verbindlichen Netzwerks aller an der Versorgung Beteiligten. Dafür hat die Netzwerkstelle u.a. folgende Aufgaben zu leisten:
Akquise weiterer leistungserbringender Einrichtungen
Klärung der Netzwerkstruktur und -organisation in enger Abstimmung mit den Beteiligten
Einbindung von Betroffenen
Organisation, Koordination und Leitung der Netzwerktreffen sowie Gewährleistung einer transparenten Kommunikation zwischen den Netzwerktreffen
Fachliche Bearbeitung von Themen / auftretenden Problematiken
Mittelfristig soll die Netzwerkstelle auch Aufgaben zur Umsetzung und Koordination der Qualifizierungsmaßnahmen, der Qualitätssicherung, evaluativer Maßnahmen, Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung des Versorgungsangebots sowie zur Verstetigung und Etablierung des Netzwerks übernehmen.