Vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
Seit dem 01.03.2020 regelt das SGB V:
§ 27 (1) SGB V . "Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können". §132k SGB V benennt Eckpunkte der Umsetzung.
Mit Stand August 2022 sind die o.g. gesetzlichen Regelungen des SGB V in keinem Bundesland umgesetzt.
In einigen Bundesländern liegen allerdings Stellungnahmen, Positionspapiere oder Empfehlungen zur Umsetzung vor. Autor*innen sind überwiegend Vertreter*innen von Fachberatungsstellen, Rechtsmedizin und Gesundheitswesen. Folgende Unterlagen sind für uns derzeit verfügbar. Wir bemühen uns die Unterlagen bzw. Links kontinuierlich zu ergänzen.
Erklärung des S.I.G.N.A.L. e.V. zur Verbesserung der Versorgungssituation nach sexualisierter Gewalt. "Umfassende medizinische Erstversorgung nach Vergewaltigung gewährleisten. Versorgungslücken schließen!" Die Erklärung wurde von bedeutsamen Akteur*innen des Berliner Gesundheitswesens und des Hilfesystems mitgezeichnet.
Forderungspapier des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) zur medizinischen Versorgung nach sexualisierter Gewalt. "Versorgungslücken schließen - medizinische Behandlung nach Vergewaltigung sicherstellen". Die Forderungen werden auch aus dem Gesundheitsbereich mitgetragen.
Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) hat auf Anfrage des S.I.G.N.A.L. e.V. eine fachliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der vertraulichen Spurensicherung und Dokumentation verfasst: Gibt es aus rechtsmedizinischer Sicht Gründe für eine Einschränkung des Zugangs zum Angebot? Sollte das Angebot auch bei Verdacht auf KO-Tropfen bzw. Erinnerungslücken an die Tat erfolgen? Wir bedanken uns bei der DGRM und insbesondere bei Frau Prof. Dr. Ritz-Timme für die Stellungnahme, die hoffentlich bundesweit zur weiteren Verbesserung der Versorgung und Umsetzung von §27/§132k SGB V beiträgt.
Versorgung Minderjähriger nach sexualisierter Gewalt/Vergewaltigung. Die DGGG hat eine wichtige Stellungnahme mit allgemeinen und spezifischen Empfehlungen zum Thema veröffentlicht - darunter auch zur vertraulichen Spurensicherung mit/ohne Einbezug der Eltern (2022). Die bereits 2018 vorgelegte Expertise zur Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern wurde berücksichtigt
Den Stand der Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt und bestehende Herausforderungen bzw Problematiken hat das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) in einer umfangreichen bundesweiten Analyse (2020) beschrieben. Die Analyse nimmt Bezug auf die Vorgaben der "Istanbul Konvention", insbesondere Artikel 25.
In vielen Bundesländern existieren Projekte und Kontaktstellen zur vertraulichen Spurensicherung und ggf. auch zur medizinischen Akutversorgung nach sexualisierter Gewalt. In der Regel sind diese auch in die Umsetzung der kassenfinanzierten vertraulichen Spurensicherung (§132k SGB V) involviert und/oder verfügen über Informationen zu aktuellen Entwicklungen im Bundesland.
Wir sind bemüht eine Liste aller Kontaktstellen zusammen zu stellen und stets aktuell zu halten. Bitte informieren Sie uns über Neuigkeiten und Veränderungen: netzwerk-sg@signal-intervention.de
Sofern uns für die Bundesländer keine Kontaktstellen vorliegen, haben wir in der folgenden Liste Informationen zum Hilfenetz im jeweiligen Bundesland eingestellt (z.B. Mecklenburg Vorpommern).
Baden Württemberg:
Gewaltambulanz Heidelberg
Gewaltambulanz Stuttgart
Bayern
Vertrauliche Spurensicherung Mittelfranken
Frauennotruf München
Berlin
Gewaltschutzambulanz an der Charité Universitätsmedizin Berlin
(vermittelt an eine Klinik zur vertraulichen Spurensicherung)
Netzwerkstelle Gesundheitsversorgung nach sexualisierter Gewalt
netzwerk-sg@signal-intervention.de
Brandenburg
Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin
Ministerium für Gesundheit und Soziales
Bremen
Notruf Bremen
info@notrufbremen.de
GesundheitNord Klinikverbund Bremen
Hessen
Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt / Medizinische Soforthilfe nach sexualisierter Gewalt
info@frauennotruf-frankfurt.de
Mecklenburg Vorpommern
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung; Übersicht Hilfenetz
Niedersachsen
Netzwerk Pro Beweis / medizinische Hochschule Hannover
probeweis@mh-hannover.de
Nordrhein Westfalen
Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt e.V. Bonn
info@beratung-bonn.de
Opferschutzportal Nordrhein Westfalen
Rheinland-Pfalz
Frauennotruf Mainz
Frauennotruf Koblenz
Saarland
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie / Vertrauliche Spurensicherung
Sachsen
Bellis e.V.
kontakt@bellis-leipzig.de
Schleswig-Holstein
Rechtsmedizinische Ambulanz Schleswig-Holstein