Zentrale Unterlagen

Fachlicher Rahmen

Leitlinien der WHO für Gesundheitsversorgung und -politik zum Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt (2013). Der Runde Tisch hat sich darauf verständigt, dass diese Leitlinien im Berliner Gesundheitswesen verankert werden sollen

Rechtlicher Rahmen

Gesetz zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Die Konvention stammt aus dem Jahr 2011. In Deutschland ist sie seit dem 01.02.2018 gültiges Recht. Die Konvention fordert u.a. die systematische Qualifizierung aller relevanter Berufsgruppen, den Zugang von Betroffenen zu qualifizierten Versorgungs- und Hilfeeinrichtungen sowei  Datensammlung und Forschung zum Versorgungsgeschehen.

§27 SGB V - Kassenärztliche Finanzierung der vertraulichen  Dokumentation und Spurensicherung. Im Rahmen des Masernschutzgesetzes vom 14.11.2019 wurde §  27, Abs.1 SGB V ergänzt: "Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitschäden die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können".  Die Umsetzung obliegt Ländern und Kassen - § 132 SGB V legt Rahmenbedingungen fest.

Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) - § 4
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung vom 16.7.2020 das Thema "Prävention von und Hilfe bei Missbrauch und Gewalt" neu in die QM-RL aufgenommen: "Ziel ist es Missbrauch und Gewalt (...) vorzubeugen, zu erkennen, adäquat darauf zu reagieren (...)". Schulungen/Fortbildungen, Informationsmaterialien und  Handlungsempfehlungen/Interventionspläne werden als mögliche Maßnahmen genannt. Die Vorgaben beziehen sich auf Kinder und auf Erwachsene, die Misshandlung und/oder sexualisierte Gewalt erfahren.

Krankenhausplan Berlin (2016-2020)
Der Krankenhausplan Berlin formuliert Vorgaben zur Intervention für Krankenhäusern, die an der Notfallversorgung beteiligt sind Konkret heißt es: "Es müssen Konzepte vorliegen, (...) welche die adäquate Versorgung von Erwachsenen und Kindern, die von häuslicher und/oder sexueller Gewalt betroffen sind, sicherstellen" (Krankenhausplan Berlin 2016-2020, S.63).

Krankenhausplan Berlin 2020
Der Krankenhausplan Berlin 2020 schreibt die grundsätziche Regelung des Krankenhausplans von 2016 fort und konkretisiert:
"Es müssen Konzepte vorliegen, welche die adäquate Versorgung von Erwachsenen und Kindern sicherstellen, die von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffen sind. Der bei der Senatsverwaltung für Gesundheit angesiedelte Runde Tisch Berlin (RTB) – Gesundheitsversorgung bei häuslicher und sexualisierter Gewalt – empfiehlt hierfür die Umsetzung der evidenzbasierten Empfehlungen „Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen. Leitlinien der WHO für Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik“18 sowie der „Empfehlungen für Arztpraxen und Krankenhäuser in Berlin zur gerichtsfesten Dokumentation und Spurensicherung nach häuslicher und sexualisierter Gewalt“ (S.I.G.N.A.L. e. V. 2018).

Weitere relevante Unterlagen

Integrierte Maßnahmenplanung sexuelle Gewalt. Die Maßnahmenplanung wurde vom Berliner Netzwerk sexuelle Gewalt erarbeitet und 2016 von der Berliner Landeskommission gegen Gewalt veröffentlicht. Die Maßnahmenplanung umfasst auch Maßnahmen für das Gesundheitswesen. Sie finden die Veröffentlichung auf der Homepage der Landeskommission, unter "Broschüren", Jahrgang 2016, Nr. 60.